Auszeichnung von Best-Practice-Projekten zum Thema

Gewaltprävention im öffentlichen Dienst und Ehrenamt

Sowohl Beschäftigte in öffentlichen Verwaltungen als auch Ehrenamtliche sehen sich zunehmend Gewaltsituationen ausgesetzt. Aber was können Arbeitgeber oder Träger ehrenamtlicher Strukturen tun, um sie vor verbalen Angriffen und Bedrohungen sowie körperlicher Gewalt zu schützen und sie darauf vorzubereiten?

Mit unserem UKBW-Preis zeichnen wir gelungene Konzepte zur Gewaltprävention aus und möchten mit Best-Practice-Beispielen zeigen, wie Gewaltprävention in der Praxis gelingt. Im Mittelpunkt stehen Mitgliedsbetriebe, die mit ihren Umsetzungen Beispiele geben, die zur Nachahmung anregen. Auf die drei Gewinner wartet ein Preisgeld von insgesamt 30.000 Euro. Als Bonus erstellen wir von Ihrem Konzept einen kurzen Filmtrailer, der Ihr Engagement zeigt. Ihr Konzept kann eine, aber auch mehrere Präventionsmaßnahmen adressieren. Was zählt, sind Wirksamkeit, Übertragbarkeit und Kreativität.

Nach erfolgreicher Bewerbungsphase bis November 2023 befinden wir uns aktuell in der Juryauslobung des Preises. Die Preisverleihung findet im Zuge des Fachtages "Gewaltprävention im Öffentlichen Dienst" gemeinsam mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, dem Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag Baden-Württemberg am 27. Juni 2024, 10:30 Uhr, im Kursaal Bad Cannstatt in Stuttgart statt.

Anmeldung zum Fachtag mit Preisverleihung

Sie möchten bei der Veranstaltung dabei sein? Dann melden Sie sich gerne direkt mit Namen und Funktion per Mail an.

Wann: 27. Juni 2024 um 10:30 Uhr

Wo: Kursaal Bad Cannstatt in Stuttgart
 

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Die drei Handlungsfelder der Präventionsmaßnahmen zum UKBW-Preis näher erklärt

Das TOP-Schema

T - Technische/bauliche Maßnahmen:
Gebäude und deren räumliche Ausgestaltung beeinflussen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten maßgeblich und haben großen Einfluss auf die Abläufe und das Wohlbefinden bei der Arbeit. Bauliche und sicherheitstechnische Maßnahmen beziehen sich z.B. auf Flucht- und Rettungswege, Rückzugsräume, Notruf- und Alarmierungs- und Zutrittssysteme sowie funktionierende EDV-Systeme.

O - Organisatorische Maßnahmen:
Organisatorische Interventionsmaßnahmen sind einerseits Maßnahmen der Arbeitsorganisation sowie -gestaltung, wie z. B. Vermeidung von Alleinarbeit, kompetentes Führungsverhalten, Überprüfung von Arbeitsabläufen und-prozessen, Unterweisungen oder digitalisierte Strukturen. Andererseits können Maßnahmen bei der Personalentwicklung sowie die Qualifizierung der Beschäftigten durch entsprechende Schulungsangebote, Feedbackgespräche oder Supervision anvisiert werden.

P - Personenbezogene Maßnahmen:
Deeskalations-, Selbstbehauptungstrainings wie auch Stressbewältigungsseminare und Entspannungstechniken können als personenbezogene Maßnahmen angewendet werden und dienen gleichzeitig der individuellen Stärkung der Gesundheitskompetenz.